coactiv-Diskussion über Veränderung bei den Beihilfetarifen für Physiotherapie
29. Januar 2018

In den letzten Wochen und Tagen werde ich des Öfteren darauf angesprochen, dass es ja bald eine Erhöhung der Beihilfetarife Physiotherapie geben werde und dass die Praxen dann allerdings einen 30-Minuten-Behandlungs-Richtwert einhalten müssten. Anscheinend wird wieder viel über Halbwahrheiten diskutiert, ehe Nägel mit Köpfen gemacht und alle Quellen sauber recherchiert wurden.

Ich habe es mir zum Grundsatz gemacht, bei solchen Informationen immer die Quellen zu suchen und meine meist unternehmensstrategischen, Gedanken darauf abzustimmen und nicht auf Gerüchte, Halbwahrheiten und Laienmeinungen zu vertrauen! Das war bis jetzt immer eine erfolgreiche Informationsstrategie, die ich jedem Physiotherapie-Praxisinhaber nur ans Herz legen kann!

Hier mehrere Quellen, welche die aktuelle Situation darstellen, bzw. grundsätzliche Informationen rund um den Beihilfetarif klären:

https://www.physio-deutschland.de/fachkreise/news-bundesweit/einzelansicht/artikel/shv-pressemitteilung.html

https://www.physio-deutschland.de/patienten-interessierte/service/news/einzelansicht/artikel/beihilfefaehige-hoechstbetraege-sollen-deutlich-steig.html

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beihilfe/beihilfe-node.html

https://www.ifk.de/verband/aktuell/archiv-meldungen/einzelansicht/news/ueberarbeitung-der-bundesbeihilfeverordnung-steigerung-der-hoechstbetraege-angestrebt/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=0943314b1750eacff495a6b81dea6d39

Pressemitteilung VDB-Verband der Selbständigen in der Physiotherapie

Der VDB hat nachgefragt und den Pressesprecher des Bundesinnenministeriums dazu interviewt. Hier die Antwort (Zitat aus dem Artikel des VDBs): „Auf Nachfrage beim Bundesinnenministerium können wir die Nachricht über eine Änderung der Bundesbeihilfeverordnung bestätigen. Ein Inkrafttreten der achten Änderung zur Bundesbeihilfeverordnung (ÄVO) sei in der ersten Jahreshälfte 2018 geplant, gab Pressesprecher Dr. Harald Neymanns der Redaktion der THERAPIE UND PRAXIS Auskunft.“

Wenn man die Quellen auswertet, kommt man zu dem Schluss, dass es zu einer deutlichen Erhöhung der Beihilfetarife kommen wird. Wie Du als Praxisinhaber damit umgehst, ist Dir freigestellt. Beachte, dass Du als Physiotherapie-Praxisinhaber keinen Vertrag mit der Beihilfe hast. Du solltest in jedem Fall einen Behandlungsvertrag mit Deinem Patienten abschließen und das Finanzielle vor der Behandlung regeln.

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