coactiv consulting Mann schreibt auf einem Tablet
21. März 2020

Wenn Deine Physiotherapie-Praxis wegen eines Krankheitsfalls von einer Behörde geschlossen werden muss oder wenn Mitarbeiter oder Du selbst unter Quarantäne gestellt werden, gibt es für den Entgeltausfall einen Anspruch auf Entschädigung. Das ist im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten geregelt. Innerhalb welchen Zeitraums, wo und wie diese Entschädigungsansprüche zu stellen sind, kann den zuständigen Gesundheitsbehörden, unter Umständen auch den Versorgungsämtern, entnommen werden.

Wir haben dir für die 16 Bundesländer Links rausgesucht, welche entsprechende Informationen und Antragsformulare bereitstellen.

  • Hamburg: Zuständig sind die jeweiligen Bezirksämter. Sonderzuständigkeit für den Hafenbereich und am Flughafen: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Billstraße 80, 20539 Hamburg

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